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Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.wilburgstetten.de veröffentlichten Website der Gemeinde Wilburgstetten. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E- Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:
- einer am 23.08.2021 im Zeitraum vom 22.08.2021 bis 23.08.2021 durchgeführten Selbstbewertung
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und unverhältnismäßigen Belastungen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere:
- a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegte Google Maps Karte und die bei verschiedenen Einrichtungen hinterlegten OpenStreetMap Karten ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich.
- b. barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die hinterlegten Informationen, belaufen sich auf die Adresse der Gemeinde und Einrichtungen. Diese Information finden Sie auch in der Infobox am rechten Rand oder direkt über der Karte.
2. Barriere:
- a. Beschreibung: Das aktuelle Sommerferienprogramm 2021 wurde als Bild auf der Webseite hinterlegt.
- b. Maßnahmen: Die Zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden in den kommenden Jahren das Sommerferienprogramm als Text auf die Webseite übernehmen und es somit barrierefrei zur Verfügung stellen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.
1. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Wilburgstetten kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Wilburgstetten auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Wilburgstetten ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
2. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Wilburgstetten bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.08.2021 erstellt und zuletzt am 23.08.2021 überprüft und aktualisiert.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(@)bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
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