Dienstleistungen
Hauptbereich
Alle Dienstleistungen in der Übersicht
Schulen für Behinderte und Kranke, Untersuchungen
Kindern in Schulen für Kranke und Behinderte bzw. Förderschulen soll zumindestens einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.
Beschreibung
Ziel ist es, bei der Schuleingangsuntersuchung erhobene Befunde zu überprüfen und ggf. ärztliche oder heilpädagogische Maßnahmen einzuleiten.
Verfahrensablauf
Wenn aus amtsinternen Gründen kein Untersuchungsangebot unterbreitet wird, eine solche Untersuchung von Schule oder Eltern gewünscht wird, können Eltern und/oder Schulleitung einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.
Hinweise
Der Untersuchungsantrag kann formlos gestellt werden. Im Antrag sollen die Antragsgründe dargelegt sein.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Der Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0
+49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 25.09.2020