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Kein Eislaufen auf gemeindlichen Eisflächen
Die Gemeinde Wilburgstetten stellt üblicherweise zwei gemeindliche Eislaufflächen zur Verfügung. Es handelt sich um ein Regenrückhaltebecken östlich der Krummäckersiedlung und den Erholungsweiher. Beide sind nicht sonderlich groß. Dies gilt derzeit auch für den nur teilweise gefüllten Erholungsweiher. Diese beiden gemeindlichen Eislaufflächen sind als „andere Sportstätten“ im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu sehen. Deren Betrieb und Nutzung sind untersagt. Zudem wären hier die Kontaktbeschränkungen und Abstände nicht ansatzweise einzuhalten. Wir weisen deshalb auch auf diesem Weg vorsorglich daraufhin, dass die Eislaufflächen bei entsprechender Witterung nicht genutzt werden dürfen. Diese Rechtslage gilt zunächst bis einschließlich 31.01.2021. Wie sich die Rechtslage danach entwickeln wird, ist auf Grund der dynamischen Infektionslage derzeit noch nicht absehbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.