Hauptbereich
Der Wertstoffhof
Der Wertstoffhof der Gemeinde befindet sich an der Ortsverbindungsstraße zwischen Wilburgstetten und Weiltingen.
Öffnungszeiten
- jeweils samstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Welche Wertstoffe an den Wertstoffhöfen angenommen werden, finden Sie auf der Homepage des Landkreis Ansbach im Menüpunkt Bürgerservice - Abfall.
Grüngut und Gehölzschnitt werden für 10 €/m³ sortenrein angenommen.
Den Hinweisen des Wertstoffhofspersonals ist Folge zu leisten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Wichtige Hinweis zur Sperrmüllannahme am Wertstoffhof
Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll ist ein Sammelbegriff für sperrigen Hausrat, der aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts nicht in die zugelassenen Abfallbehältnisse aufgenommen werden kann, oder das Entleeren dieser Behältnisse erschwert und deshalb getrennt gesammelt und abtransportiert werden muss. Typische Gegenstände der Sperrmüllentsorgung sind beispielsweise Möbel, Matratzen, Teppiche, Einrichtungsgegenstände, größeres Spielzeug und ähnliches.
Was darf nicht über den Sperrmüllcontainer entsorgt werden?
Über den Sperrmüllcontainer können keine mit Kleinteilen befüllten Behälter (Kartons, Fässer, Säcke, etc.) entsorgt werden. Auch aus Einzelteilen bestehende Konstruktionen (zum Beispiel Kinderspielzeug), die ohne weiteren Aufwand und Schwierigkeiten zerlegt werden können, dürfen über den Sperrmüllcontainer nicht entsorgt werden.
Über den Sperrmüllcontainer können keine Verpackungen (zum Beispiel Farbeimer aus Kunststoff) entsorgt werden. Die Räumungen von Wohnungen oder Haushaltsauflösungen dürfen ebenfalls nicht über die Sperrmüllannahme am Wertstoffhof abgewickelt werden.
Wie kann ich sonst meine Abfälle entsorgen?
Zunächst sind die Abfälle sortenrein zu trennen. Anschließend sind die Abfälle so zu zerlegen, dass diese über die dafür vorgesehenen Abfallbehältnisse entsorgt werden können. Alle aufgeführten Sperrmüllteile werden nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen übersteigen diesen Rahmen und sind außerhalb der öffentlichen Abfuhr zu entsorgen (Containerdienst)
Einführung einer Einbahn-Straßen-Regelung
Zur Sicherheit unseres Personals und zur Verbesserung der Abläufe am Wertstoffhof Wilburgstetten führen wir eine Einbahn-Straßen-Regelung ein. Die Zufahrt ist nur noch nach rechts in Richtung Hütte möglich. Anlieferer von Grüngut sowie Ast- und Gehölzschnitt fahren bitte gleich rechts an der Hütte vorbei um in den hinteren Bereich zu gelangen.
Die Ausfahrt ist nur noch im linken Bereich möglich. Bitte fahren Sie zudem nur Schritt. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Kompostierbares Plastik und andere Fehlwürfe im Bioabfall vermeiden
Produkte aus Bioplastik werden zunehmend in Supermärkten und Drogerien angeboten, hierunter auch Mülltüten aus Bioplastik. Aufdrucke wie „kompostierbar“, „biologisch abbaubar“ oder „umweltfreundlich“ suggerieren den Verbrauchern, zu nachhaltigen Produkten zu greifen, die zudem in Bioabfalltonnen entsorgt werden können. Das Problem dabei: Der Zerfall dieser Tüten dauert um ein Vielfaches länger als die übliche Zersetzung des Bioabfalls. Die Folge: Bioplastik-Tüten müssen auf den Kompostierungsanlagen zeitaufwendig aussortiert werden. Wenn das nicht vollständig gelingt, gelangen sie als Mikroplastik auf die Felder der Landwirte und somit in unsere Nahrungskette.
Produkte aus Bioplastik dürfen daher nicht im Bioabfall entsorgt und Bioabfälle nicht in Bioplastiktüten verpackt werden. Für eine optimale Kompostierung sollten Bioabfälle lose in die Tonne geworfen oder in Zeitungspapier, Papiertüten (aus dem Supermarkt oder etwa der Bäckerei) oder Zellstoff-Küchentücher eingewickelt werden. Bioplastikprodukte werden über den Restmüll entsorgt.
Weitere, häufig auftretende Fehlwürfe, so werden falsch getrennte Abfälle bezeichnet, sind etwa Windeln, Plastiktüten, Kaffeekapseln und auch Glas. Auch Obstnetze, Speisefette, Wurzelstöcke, Haustierstreu und –kot oder Asche/Ruß und Zigartettenkippen haben hierin nichts zu suchen. In die Biotonne dürfen hingegen Gemüse- und Obstabfälle, Kaffeesatz und –filter, Blumenabfälle und Erde, Unkraut, Laub, Stauden, Zweige, Wurzeln, Hornspäne, Haare, Federn, unbehandelte Holzabfälle und Sägemehl. Größere Mengen an Grünabfällen sind zu den gemeindlichen Annahmestellen oder Entsorgungsfachbetrieben zu bringen.
Der Gesetzgeber steuert den Fehlwürfen und damit einhergehenden nicht optimalen Kompostierungen entgegen, indem Entsorgungs- und Kompostierbetriebe ab Mai 2025 dazu ermächtigt werden, Bioabfälle mit mehr als drei Prozent Fremdstoffanteil zurückzuweisen. Der gesamte Bioabfall dieser zurückgewiesenen Charge muss dann verbrannt werden. Dies bedeutet unnötigen CO2-Ausstoß und hohe, zusätzliche Kosten für die Gemeinschaft der Gebührenzahler. Dies hat bereits jetzt zur Folge, dass Bürgerinnen und Bürger, deren Biobehälter Fehlstoffe enthält, damit rechnen müssen, dass die Tonne nicht entleert wird. Für die kostenpflichtige Entsorgung des falsch befüllten Behälters ist der anschlussberechtigte Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Im Wiederholungsfalle kann entweder die Biotonne entfernt und eine zusätzliche, kostenpflichtige Restabfalltonne aufgestellt oder die Ahndung der Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Informationen finden Bürgerinnen und Bürger online unter www. landkreis-ansbach.de. Im Abfall ABC kann nach Stichworten gesucht werden, wie und wo anfallender Abfall zu entsorgen ist. Antworten auf viele Fragen zur Biotonne sind in den FAQs zu finden. Alle Hinweise enthält ebenfalls der jährlich an alle Haushalte verteilte Abfallratgeber.