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Abbrennen von privaten Feuerwerken
Artikel vom
29.01.2020
Das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) nach § 24 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung können Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten beantragen. Erhält die Verwaltung Kenntnis von einem nicht genehmigten Feuerwerk, wird gegen den Verursacher ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dies kann Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 € nach sich ziehen.