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Sachgemäße Entsorgung Ihrer Abwässer
In unseren Kläranlagen kommen alle Abwässer an, die in den Kanal eingeleitet werden. Dabei können bestimmte Fremdstoffe - insbesondere die aus den häuslichen Abwässern - meist sehr aufwändige und damit kostenintensive Reinigungsverfahren verursachen.
So kommt es immer wieder zu Störungen in den Pumpwerken, da sich im Kanalnetz sogenannte "Verzopfungen“ bilden, die zum Ausfall der Pumpen führen. Das Phänomen dabei ist, dass sich ganz dicke Klumpen an der technischen Anlage bilden, wie bei den Knethaken in einem zu festen Kuchenteig. Die Pumpen müssen dann durch das Kläranlagenpersonal ausgebaut und gereinigt werden. Dies ist sehr zeit- und kostenaufwändig. Sie können also aktiv helfen, diese Kosten zu vermeiden, indem Sie darauf achten, was Sie in die Kanalisation einbringen. Besonders kritisch sind feuchte Toilettentücher, deren Nutzung in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Diese zersetzen sich nur sehr langsam.
Folgende Dinge dürfen bitte NICHT in die Kanalisation eingeleitet werden:
- Ölpflege-, Lotionspflege- und Reinigungstücher, Tampons und Binden
- Fette (jeglicher Art), Kleidung (jeglicher Art), Putzlumpen
- Feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Hefe, flüssige Stoffe die erhärten
- Absetzgut, Schlämme oder Aufschwemmungen aus Vorbehandlungsanlagen, Räumgut aus Grundstückskläranlagen (gilt auch für den Inhalt von stillgelegten 3-Kammer-Gruben) und Abortgruben
- Feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin, Benzol, Öl
- Infektiöse Stoffe, Medikamente
- Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Schmutzwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel
- Schmutzwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können
- Grund- und Quellwasser
- Zigarettenstummel
- Batterien
Die Einleitung der vorgenannten Stoffe führt dazu, dass der Feinrechen am Einlauf der Kläranlage erhebliche Mengen Abfall aus dem Abwasser fischen muss - dieser muss in der Müllverbrennung sachgerecht entsorgt werden. Zugleich wird auch die Reinigung des Abwassers erschwert. Ferner können die technischen Einrichtungen, wie beispielsweise Pumpstationen, Schaden nehmen. Auch ist es für unsere Mitarbeiter nicht angenehm, wenn sie immer wieder Bündel von Ölpflegetüchern, Reinigungstüchern und ähnliches aus den Pumpstationen oder Schächten mit scharfen Messern entfernen oder die Einrichtungen von Ablagerungen (z.B. von Fetten) reinigen müssen.
Wer diese Einleitungsverbote nicht beachtet, haftet der Gemeinde für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Ferner handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße belegt werden kann.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Für Fragen steht Ihnen unser Klärwärter, Herr Ludwig Aumann, unter 0151/16303801 zur Verfügung.