Hauptbereich
Falknerprüfung, Anmeldung
Die Beizjagd darf nur ausüben, wer einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzt.
Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins ist davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung.
Die Falknerprüfung findet jährlich zu Jahresbeginn zentral an der Bayerischen Waldbauernschule in Kelheim statt. Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.
Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht als die Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde.
Weitere Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".
Prüfungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Falknerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO).
Danach müssen Bewerber
- mindestens 15 Jahre alt sein,
- eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben und
- die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden haben.
Die Anmeldung zur Falknerprüfung muss bei der zentralen Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut erfolgen.
Die Anmeldung zur Falknerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.
- Gebühr für die eingeschränkte Jägerprüfung: 190 EUR
- Gebühr für die Falknerprüfung: 185 EUR
- § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Art. 28 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
- Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO)