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Aufstiegs-BAföG, Beantragung der Bestätigung der Vorqualifikation bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer

Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.

Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte „Meister-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
  • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.

  • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
  • Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
  • Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.

Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.

keine gesetzlichen Fristen

Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.

Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen

The procedure can only be carried out in German.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:

    • Ausbildungsabschluss
    • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

  • § 9 Absatz 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

AdresseIndustrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
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90403 Nürnberg
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Handwerkskammer für Mittelfranken

AdresseHandwerkskammer für Mittelfranken
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Deutsche Industrie- und Handelskammer (siehe BayernPortal)

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