Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wilburgstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen:

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus Wilburgstetten und VG-Gebäude.
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Badeweiher Wolfsbühl
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Wilburgstetten
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Jubiläum Feuerwehr
Ratsinformationssystem
Dienstleistungen

Hauptbereich

Altersvorsorge, Beantragung einer Riester-Zulage

Sie sparen mit einem Riester-Vertrag für Ihr Alter? Dann erhalten Sie vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Förderung in Form einer Altersvorsorgezulage.

Wenn Sie mit einem Riester-Vertrag für Ihr Alter vorsorgen, können Sie Zulagen und Steuervorteile erhalten. Der Staat fördert Ihre Einzahlungen durch Zulagen und eine gegebenenfalls darüber hinausgehende Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

Diese Zulagen gibt es:

  • Grundzulage von EUR 175,00 pro Jahr für jeden Zulageberechtigten
  • Kinderzulage von EUR 300,00 pro Jahr für jedes ab 1.1.2008 geborene Kind (für bis 31.12.2007 geborene Kinder: EUR 185)
  • Berufseinstiegs-Bonus von einmalig EUR 200,00 (für unmittelbar zulageberechtigte Personen, die im Beitragsjahr das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent Ihrer maßgebenden Einnahmen aus dem Vorjahr (zum Beispiel Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr). Sind die Einzahlungen geringer, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Beispiel: 
Jutta Müller ist Angestellte und hat zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im Vorjahr lag ihr Bruttoeinkommen bei EUR 35.000. Das bedeutet:

  • Für die vollen Zulagen müssen jährlich EUR 1.400 in den Riester-Vertrag fließen (4 Prozent von EUR 35.000).
  • Frau Müller bekommt EUR 775,00 Zulagen (EUR 175,00 Grundzulage + EUR 600,00 Kinderzulage).
  • Durch die Zulagen muss sie nur EUR 625,00 Euro aus eigener Tasche in ihren Riester-Vertrag einzahlen (EUR 1.400 – EUR 775).

Tipp: Sie können Ihre Beträge mit dem „Riester-Rechner“ der Deutschen Rentenversicherung Bund berechnen. Der Rechner berücksichtigt im Ergebnis auch die zusätzlichen Möglichkeiten für verheiratete Ehepartner, die mittelbar zulageberechtigt sind. 
Darüber hinaus können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
 

Voraussetzungen allgemein:

  • Sie haben einen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen oder verfügen über eine riestergeförderte betriebliche Altersversorgung.
  • Sie zahlen den jährlichen Mindesteigenbeitrag ein (4 Prozent der maßgeblichen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen). 
    • Verdienen Sie wenig, müssen Sie mindestens EUR 60,00 einzahlen (EUR 5,00 pro Monat).
  • Sie stellen einen Zulageantrag.

Voraussetzungen für die Grundzulage:

  • Sie sind „unmittelbar zulageberechtigt“. Das sind Sie zum Beispiel, wenn Sie
    • in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland pflichtversichert oder
    • Beamtin oder Beamter in Deutschland sind.

Alternativ:

  • Sie sind „mittelbar zulageberechtigt“. Das bedeutet, Sie sind nicht unmittelbar zulageberechtigt, aber Ihre Ehepartnerin/ Lebenspartnerin oder Ihr Ehepartner/ Lebenspartner hat als unmittelbar zulageberechtigte Person einen Anspruch auf die Zulage. Sie benötigen einen eigenen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag und zahlen mindestens EUR 60,00 pro Jahr ein.

Voraussetzungen für die Kinderzulage:

  • Von der zuständigen Familienkasse wurde Ihnen gegenüber Kindergeld festgesetzt.
  • Das Kind lebt grundsätzlich in Ihrem Haushalt.
  • Sie beantragen die Kinderzulage mit dem Ergänzungsbogen Kinderzulage.

Voraussetzungen für den Berufseinstiegs-Bonus:

  • Sie haben einen privaten zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen oder verfügen über eine riestergeförderte betriebliche Altersversorgung, sind unmittelbar zulageberechtigt und haben zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Ein besonderer Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
     

Um die Zulage zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Jährlicher Antrag:

  • Ihr Riester-Anbieter schickt Ihnen in der Regel den Antrag zu. Fragen Sie Ihren Anbieter, falls Sie ihn nicht erhalten haben. 
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn an die angegebene Adresse zurück. Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag in elektronischer Form an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.

Wenn Sie wollen, dass Ihr Anbieter den jährlichen Zulageantrag für Sie übernimmt, können Sie den Dauerzulageantrag nutzen:

  • Dazu geben Sie Ihrem Anbieter bei Vertragsabschluss oder bei erstmaliger Beantragung der Zulage schriftlich eine Bevollmächtigung.

Informieren Sie Ihren Anbieter über persönliche Änderungen in den Verhältnissen, die zur Minderung oder zum Wegfall des Zulageanspruchs führen. Wichtig ist dies zum Beispiel, wenn sich Ihre Zulageberechtigung ändert, ein Kind hinzukommt oder wegfällt, Sie heiraten oder sich scheiden lassen.

Die ZfA ermittelt aufgrund der von Ihrem Anbieter übermittelten Daten, ob und in welcher Höhe ein Zulageanspruch besteht. Die Zulage wird von der ZfA berechnet und an den Anbieter des Altersvorsorgevertrags ausgezahlt und anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Einen besonderen Bescheid hierüber erhalten Sie nicht. 

Ihr Anbieter übersendet Ihnen einmal im Jahr eine Bescheinigung. In dieser Bescheinigung sind unter anderem alle Zulagen aufgelistet, die Ihnen für das entsprechende Beitragsjahr gewährt oder aber auch zurückgefordert wurden.

Den Antrag auf Zulage müssen Sie bis zum Ende des 2. Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, bei Ihrem Anbieter einreichen. Beispiel: Antrag auf Zulage für das Beitragsjahr 2021 – bis zum 31. Dezember 2023.

Den Zulageantrag können Sie kostenlos stellen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Tage.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Altersvorsorgezulage
    • Ergänzungsbogen Kinderzulage
    • Sie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen. 

    Um den Antrag auszufüllen oder bereits übermittelte Angaben zu prüfen, können Sie unter anderem die folgenden Unterlagen nutzen:

    • Ihre Riester-Vertragsunterlagen
    • Meldungen zur Sozialversicherung Ihres Arbeitgebers
    • Kindergeldbescheinigungen
    • Steuerbescheide

  • §1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
  • § 81 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 83 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 84 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 85 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 89 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 90 Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 92 Einkommensteuergesetz (EStG)

Deutsche Rentenversicherung Bund - Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

AdresseDeutsche Rentenversicherung Bund - Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 3381 21222324+49 3381 21222324
+49 30 865-27240+49 30 865-27240

Private Versicherungsunternehmen

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Infobereich