Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wilburgstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen:

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus Wilburgstetten und VG-Gebäude.
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Badeweiher Wolfsbühl
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Wilburgstetten
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Jubiläum Feuerwehr
Ratsinformationssystem
Dienstleistungen

Hauptbereich

Reisen mit Haustieren, Erhalt eines Heimtierausweises

Beim Reisen mit Haustieren innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sind einige Verordnungen und Regelungen zu beachten. Auf Reisen muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.

Für jedes Tier muss auf Reisen ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, mit dem die Identität Ihres Tieres eindeutig nachgewiesen werden kann und aus dem hervorgeht, dass das Tier einen gültigen Tollwutschutz besitzt (Impfung frühestens ab der 12. Lebenswoche plus 21 Tage bis diese sicher wirksam ist). Wiederholungsimpfungen müssen in den gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers vorgegebenen Zeitabständen erfolgen. Die gelben internationalen Impfausweise werden nicht mehr anerkannt.

Darüber hinaus muss jedes Tier mittels Tätowierung oder Mikrochip eindeutig gekennzeichnet und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Die Kennzeichnung darf jedoch nicht nach der Impfung erfolgt sein. Ein EU-Heimtierausweis kann in Bayern von allen hierzu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden.

Für junge Heimtiere gilt, dass kein innergemeinschaftliches Verbringen, keine Einfuhr und auch kein Transit durch Deutschland ohne wirksame Tollwutschutzimpfung mehr möglich ist.

Verfügt das Tier über die oben genannten Anforderungen, so ist vor Reisen in Länder der Europäischen Union keine weitere Untersuchung durch Amts- oder Haustierarzt erforderlich. Ausnahmen gelten für

  • Irland,
  • Malta
  • und Finnland,

wo für Hunde zusätzliche Anforderungen zu beachten sind. Insbesondere ist hier eine Behandlung gegen Parasiten (Echinococcus) erforderlich, die frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt Ihres geplanten Eingangs in o.g. Länder von einem Tierarzt durchzuführen ist. Die Behandlung ist in der entsprechenden Rubrik des Heimtierausweises durch den behandelnden Tierarzt zu bescheinigen. Wer mit seinem Hund in eines der genannten Länder reisen möchte, sollte sich daher rechtzeitig über die Einzelheiten informieren.

Bei Reisen in Drittländer, also Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind die dort geltenden Bestimmungen zu beachten.

Von besonderer Bedeutung sind allerdings die Anforderungen, die von Seiten der EU für die Wiedereinreise aus bestimmten Drittländern,  sogenannten nicht gelisteten Drittländern, gestellt werden. Vor Reisen in Drittländer mit Tollwutvorkommen oder unbekannter Tollwutsituation, dazu gehören unter anderem so beliebte Urlaubsländer wie etwa

  • die Türkei,
  • Ägypten,
  • Marokko,
  • Tunesien,
  • Thailand
  • oder Indien

muss zusätzlich zu den genannten Anforderungen die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch eine Blutuntersuchung vor der Ausreise aus Deutschland durch ein von der EU zugelassenes Labor bestätigt worden sein.
Die Blutentnahme sollte rechtzeitig vor Reisebeginn erfolgen, damit das Ergebnis noch in den Heimtierpass eingetragen werden kann. 


Hinweis:
Tiere, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen auf Kosten des Einführers in das Herkunftsland zurückgesendet oder für die bis zur Erfüllung der Gesundheitsanforderungen erforderliche Zeit kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. In Einzelfällen – bei Vorliegen eines entsprechenden Krankheitsverdachts – kann die Tötung angeordnet werden! Dabei können erhebliche Kosten anfallen.

Pro Person können höchstens je fünf Katzen, Hunde oder Frettchen mitgenommen werden. Nehmen Sie mehr Tiere mit oder sollen die Tiere den Besitzer wechseln, gelten andere Regelungen.

Wenn Sie einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen auf die Reise mitnehmen möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig über die für das betreffende Land geltenden Bestimmungen informieren. 
Weitere Informationen zu Reisen mit Heimtieren erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Reisen mit sonstigen Tieren

Kaninchen, Hamster und Meerschweinchen dürfen Ihre Besitzer bei der Einreise nach Deutschland begleiten, ohne dass dabei besondere Bedingungen zu beachten wären. Wenn aber mehr als 3 Kaninchen einreisen sollen, dann gelten die Regelungen, die auch beim gewerblichen Handel mit diesen Tieren anzuwenden sind.  

Reisen mit Heimvögeln innerhalb der EU/ Verbringen aus Drittländern

Aus Mitgliedstaaten der EU nach Deutschland können im Reiseverkehr höchsten 5 nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Vögel von Ihrem Besitzer mitgeführt werden.

Im Falle von Papageien und Sittichen ist eine besondere amtstierärztliche Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich, die auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden ist.

Für Reisen in andere Mitgliedstaaten sind im Vorfeld die jeweiligen nationalen Bestimmungen zu erfragen.

Die Einreise von höchstens 5 Heimvögeln in Begleitung Ihres Besitzers die nicht zur Abgabe an Dritte bestimmt sein dürfen aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der „Vogelgrippe“ zu verhindern. Die Bedingungen regelt im Einzelnen die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1938 der Europäischen Kommission. Die Grundsätze der Regelung nebst vorgeschriebener Tiergesundheitsbescheinigung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Landratsamt Ansbach

AdresseLandratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0+49 981 468-0
+49 981 468-1119+49 981 468-1119

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Infobereich