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Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee, Beantragung
Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.
Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
- das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
- das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.
Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
1) Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
- Schweiz
- Österreich
- Deutschland
2) Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:
- als Anerkennung für Segeln:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel
- A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
- Sportküstenschifferschein
- als Anerkennung für Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Motor
- Sportbootführerschein See
- Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
- als Anerkennung für Segeln und Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
- je nach Kategorie des Scheins:
- Sportbootführerschein ausgestellt seit 1. Dezember 1992
- Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 1. Oktober1992
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Die Gebühren für das Bodenseeschifferpatent legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 12,50 Euro.
Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
- gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes
- Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee (EV-BodenseeSchO)
- Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee