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Studium im Beamtenverhältnis, Informationen zum Fachbereich Rechtspflege (fachlicher Schwerpunkt Rechtspflege)
Der Studiengang Rechtspflege vereint ein modernes duales Hochschulstudium mit einer krisensicheren Anstellung im öffentlichen Dienst.
Der Studiengang mit dem Abschluss "Diplom-Rechtspfleger (FH)" vermittelt die Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Tätigkeit eines Rechtspflegers bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften erforderlich sind. Die Absolventen sollen in der Lage sein, den vielfältigen und anspruchsvollen Aufgabenstellungen des Berufs gerecht zu werden.
Das Fachstudium dauert insgesamt ca. 20 Monate und findet in zwei Abschnitten am Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Starnberg statt. Die theoretischen Abschnitte werden von zwei insgesamt ca. 16 Monate dauernden berufspraktischen Abschnitten an bayerischen Justizbehörden begleitet, um den Praxisbezug zu gewährleisten.
Diese Form des dualen Studiums bringt eine ideale Verbindung: Fundierte juristische Kenntnisse in verschiedensten Rechtsgebieten und zugleich tiefere Einblicke in die Praxis der Rechtsanwendung und die praktische Tätigkeit des Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis bereitet die Studierenden in einer nur dreijährigen Ausbildung damit optimal auf ihren späteren Berufseinsatz vor.
Die Einstellung erfolgt jährlich zum 1. September. Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden Sie im Internet auf der Homepage des Fachbereichs Rechtspflege (siehe "Weiterführende Links").
Einstellungsvoraussetzungen:
- die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Verfassungstreue
- Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
- gesundheitliche Eignung
- charakterliche Eignung
- grundsätzlich erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses und am gesonderten Auswahlverfahren des jeweiligen Geschäftsbereiches
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin oder den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist grundsätzlich zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen. Abhängig von Bewerberzahlen und Personalbedarf kann u.U. eine direkte Einstellung durch die Oberlandesgerichte erfolgen.
Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").
Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile eine unentgeltliche Unterkunft am Studienort Starnberg.
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Gesetz über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (BayFHVRG)
- Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst