Hauptbereich
Bayerisches Hubschrauber-Simulationszentrum, Beantragung einer Zuwendung zum laufenden Betrieb
Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung.
Zweck und Gegenstand
Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung in Bad Tölz. Die laufenden Sach- und Personalausgaben sollen teilweise gedeckt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Stiftung Bergwacht und die Bergwacht Bayern.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden die erforderlichen Personalausgaben und die laufenden Betriebsausgaben des Hubschraubersimulationszentrums.
Art und Höhe
Nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung im Wege einer jährlichen Anteilfinanzierung.
Zum förderfähigen Nutzerkreis des BayHsZ zählen die Hubschrauberbetreiber der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern mit deren Hubschrauberbesatzung sowie die Einsatzorganisationen und deren Einsatzkräfte um die Zusammenarbeit im Rahmen eines Einsatzgeschehens zu trainieren.
Die Verteilung der Trainingszeiten auf die Angehörigen dieser Organisationen soll die unterschiedlichen Bedürfnisse von haupt- und ehrenamtlichem Personal berücksichtigen.
Der Antrag muss bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.
Der Vollzug (Auszahlungen, Verwendungsnachweisprüfungen etc.) des Zuwendungsverfahrens obliegt ebenfalls der Regierung von Oberbayern.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung ist schriftlich bis spätestens 31.10. des dem Antragsjahr vorausgehenden Jahres der Regierung von Oberbayern vorzulegen.
keine
- Planung und Erläuterung des Gesamtaufwands
- Bedarfsplanung (Anmeldungen) der Nutzer gegliedert nach Ausbildungstagen für die verschiedenen Nutzer
- Finanzierungsplan mit Erläuterungen
- Personalplanung mit Ausgabenaufstellung und Erläuterungen
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)