Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wilburgstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen:

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus Wilburgstetten und VG-Gebäude.
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Badeweiher Wolfsbühl
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Wilburgstetten
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Herzlich Willkommen in der Gemeinde Wilburgstetten
Jubiläum Feuerwehr
Ratsinformationssystem
Dienstleistungen

Hauptbereich

Hospiz- und Palliativversorgung, Beantragung der Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gewährt einen Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Zweck

Mit der Förderung sollen Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Palliative Care unterstützt werden.

Gegenstand

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gewährt einen Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die zum Stichtag 01.01.2007 bestehenden, als gemeinnützig anerkannten Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit in Bayern. Die Akademien müssen nachstehende Anforderungen an die Weiterbildungsstätte und das Lehrpersonal erfüllen:

  • Die Qualifizierungsmaßnahme wird von einem/einer von der Weiterbildungsstätte benannten Mitarbeiter/in verantwortlich geleitet, der/die einen beruflichen Abschluss und ausreichende Erfahrung in Palliativmedizin, Palliativpflege bzw. Hospizarbeit sowie eine pädagogische Qualifikation (z. B. Kursleiterschulung für Palliative Care Kurse) besitzt oder in der Kursleitung mit einer pädagogisch qualifizierten Person zusammenarbeitet. Hiervon abweichende Qualifikationen und Modalitäten können auf Antrag als gleichwertig anerkannt werden.
  • Das Unterrichtsteam ist multidisziplinär zusammengesetzt.
  • Die Weiterbildungsstätte verfügt über die erforderlichen Räume und adäquate Einrichtungen, über Lehr- und Lernmittel und es besteht Zugang zur einschlägigen Fachliteratur.

Zuwendungsfähige Kosten

Förderfähig sind die Sach-, Personal-, Verwaltungs-, Honorar-, Referenten- und sonstigen Ausgaben für die Kurse.

Art und Höhe

Das StMGP gewährt einen Zuschuss für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen als Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt regelmäßig 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben sind vom Zuwendungsempfänger selbst zu tragen. Dies gilt auch bei einer Förderung durch mehrere Förderstellen.

Zielgruppe der Qualifizierungsmaßnahmen müssen Ärzte/innen, Pflegekräfte und sonstige im Bereich Palliative Care tätige Personen sein.  

Förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen sind Kurse, die zur Fortbildung des genannten Personenkreises die notwendigen Kenntnisse in Palliative Care vermitteln und nach den anerkannten Curricula arbeiten. Förderfähig sind insbesondere

  • Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care für Fachkräfte aus der Pflege (160 Stunden) und Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern und aus der Seelsorge (120 Stunden) entsprechend der jeweils gültigen Fassung des Konzepts ("Qualifizierungsprofil"), das vom Expertenkreis "Palliativmedizin und Hospizarbeit" des früheren Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit erarbeitet wurde [Kursart 1],
  • Kurse zum Erwerb der ärztlichen Zusatz-Weiterbildung "Palliativmedizin", die von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt werden [Kursart 2] und
  • vertiefende Kurse in Palliative Care für Fachkräfte mit abgeschlossener Weiterbildung entsprechend Tiret 1 und 2 [Kursart 3].  

Nicht gefördert werden Koordinatorenseminare und Seminare zur Führungskompetenz.  

Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass

  • an der Veranstaltung mindestens 12 Personen bzw. an der Veranstaltung nach Tiret 3 mindestens 10 Personen der genannten Zielgruppe teilgenommen haben,
  • es sich um eine entgeltliche Veranstaltung in Bayern mit mindestens 8 Stunden fachlichen Inhalts handelt und die Referenten praktische Erfahrung in Palliative Care aufweisen. 

Antragstellung

Die Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit stellen beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Referat 46) für das jeweilige Kalenderjahr und vor Beginn der Kurse einen Antrag auf Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Der Antrag umfasst die Kurse - gegliedert nach Kursarten - für das gesamte Kalenderjahr. Das Fortbildungsprogramm ist dem Antrag beizulegen. Zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen, die erst im Laufe des Kalenderjahres aufgelegt werden, sind im Rahmen eines Änderungsantrags ebenfalls vor Beginn des zusätzlichen Kurses zu beantragen.

Bewilligung

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt nach positiver Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid.

Auszahlung

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Auszahlungsantrag ist das Formblatt "Auszahlungsantrag" zu verwenden. Die Akademien können bis zu zwei Teilauszahlungsanträge stellen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zahlt den Zuschuss anteilig zu den geltend gemachten, zuwendungsfähigen Ausgaben aus.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege behält grundsätzlich vom Zuschuss eine Schlussrate ein, die erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird.

keine

keine

Die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 3 Monate nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen.

  • Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Information zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen in Palliative Care (gültig ab 01.01.2013)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

AdresseBayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Haidenauplatz 1
81667 München
+49 89 95414-0+49 89 95414-0
+49 89 95414-9000+49 89 95414-9000

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Infobereich