Hauptbereich
Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Beantragung einer Förderung von neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zum Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene (Anschubfinanzierung).
Zweck
Die Förderung erfolgt zu dem Zweck, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften voranzutreiben.
Gegenstand
Gegenstand des Förderprogramms ist die Förderung des Aufbau- und Aufbaus einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG). Neue ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF sind Wohngemeinschaften, die erstmalig initiiert werden.
Förderfähig sind neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene im Sinne des Art. 2 Abs. 4 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Sinne von Art. 2 Abs. 4 PfleWoqG.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben, die durch den Aufbau einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft entstehen:
- Personal- und Sachkosten bzw. Honorarkosten für eine Moderatorin bzw. einen Moderator zum Aufbau des Gremiums der Selbstbestimmung.
- Notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation
- Notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume im Innenbereich sowie für Gemeinschaftsflächen im Außenbereich, die den besonderen Bedürfnissen, oder dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen
Art, Höhe und Dauer der Zuwendung
- Anschubfinanzierung bis zu maximal 40.000 Euro
- Maximal bis zu 25.000 Euro für die Personal- und Sachausgaben, für externe Beratungsleistungen, oder Öffentlichkeitsarbeit und bis zu 15.000 Euro für notwendige Ausstattungsgegenstände
- Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten..
- Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)
Voraussetzungen für eine Förderung: Vorlage eines ausgewogenen Konzeptes mit mittelfristigem Finanzierungsplan, der ambulant betreuten Wohngemeinschaft sowie folgendem Inhalt:
- Ziel und Zweck des Vorhabens,
- Entwicklungsperspektive der ambulant betreuten Wohngemeinschaft,
- Sicherstellung der Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter,
- Ausgestaltung von Leistungen und Gegenleistung, insbesondere die aktive Rolle der Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreter,
- Einhaltung der Kriterien orientiert an der vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention herausgegebenen Broschüre "Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (siehe "Weiterführende Links").
Der Antrag ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) einzureichen. Das LfP prüft und entscheidet über den Antrag.
Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.
Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Vor Abschluss des Antragsverfahrens dürfen daher keine Verträge (z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) geschlossen werden.
- Konzept der ambulant betreuten WohngemeinschaftAusgewogenes Konzept mit den Inhalten (siehe unter "Voraussetzungen")
- Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben
- mittelfristiger FinanzierungsplanProjektkalkulation der nächsten 5 Jahre
- Art. 2 Abs. 4 Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)