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Hauptbereich

Natura 2000-Gebiet, Erstellung und Fortschreibung von Managementplänen

Für jedes Natura 2000-Gebiet in Bayern wird ein Managementplan erstellt und fortgeschrieben.

Natura 2000 ist die Bezeichnung für das europäische Netz schutzwürdiger Gebiete, das die Europäische Union im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten errichtet hat. In den bayerischen Natura 2000-Gebieten sind die für die natürliche Artenvielfalt, die regionale Naturausstattung und das europäische Naturerbe wichtigsten Flächen Bayerns zusammengefasst. Sie umfassen etwa 11 Prozent der Landesfläche.

Rechtsgrundlagen für Natura 2000 sind

  • die Europäische Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) zum Schutz von wild lebenden europäischen Vogelarten und
  • die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU zum Erhalt der aus europäischer Sicht besonders schutzwürdigen Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten.

Ziel der beiden europäischen Naturschutz-Richtlinien ist es, einen günstigen Erhaltungszustand für die in den relevanten Anhängen genannten Schutzgüter (Pflanzen-, Tierarten, Lebensraumtypen) zu gewährleisten.

Die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen in den hierfür ausgewiesenen Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete) werden in Managementplänen dargestellt.
 
Die Eigentümer und Bewirtschafter von Flächen in Natura 2000-Gebieten haben eine besondere Verantwortung für das Gelingen von Natura 2000 und die Bewahrung des europäischen Naturerbes in Bayern. Der Staat unterstützt sie dabei mit Informations- und Beratungsangeboten, den Managementplänen und darauf basierenden Umsetzungsprojekten und insbesondere mit einer Honorierung von konkreten Umsetzungsmaßnahmen wie naturschonender Flächenbewirtschaftung. Hierfür werden Förderprogramme angeboten.

Die Managementpläne sollen Klarheit und Planungssicherheit schaffen. Genaue Kenntnisse über die Lage und den Zustand der Lebensraumtypen und Arten sowie deren Habitate sind dafür erforderlich. Daher basiert ein Managementplan auf einer objektiven, nachvollziehbaren Bestandsaufnahme. Die Ergebnisse werden am Runden Tisch oder auch bei Gebietsbegehungen erläutert und diskutiert.
 
Auftaktveranstaltungen und Runde Tische bieten damit auch eine Chance, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und neue Partnerschaften für den Erhalt unseres Naturerbes zu knüpfen.

Häufig sind gerade bestimmte Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen für den Erhalt oder die Wiederherstellung hochwertiger, günstiger Erhaltungszustände der relevanten Schutzgüter notwendig. Daher ist es in den meisten Fällen sinnvoll oder gar notwendig, die bisherige Bewirtschaftung fortzusetzen oder wiederaufzunehmen. Die Wege und Möglichkeiten hierzu zeigt der Managementplan auf und hilft, Fördermöglichkeiten für den Bewirtschafter zu erschließen. Natura 2000 dient so auch dem Einkommenserwerb im ländlichen Raum.
 
Beispiele sind u.a. die Flachland-Mähwiesen, Streuwiesen oder Magerrasen. Diese sind in jahrhunderte- oder jahrzehntelanger angepasster Nutzung entstanden und durch bäuerliche Nutzung erhalten worden. Diese soll auf geeigneten Flächen weitergeführt werden.

Die in den Managementplänen enthaltenen Maßnahmen sind für Privateigentümer freiwillig. Rechtsverbindlich ist das allgemeine gesetzliche Verschlechterungsverbot (§§ 33 Abs. 1, 34 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), das unabhängig vom Managementplan greift. Alle Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verschlechterung der für das Gebiet maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten führen können, sind grundsätzlich verboten und können nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen zugelassen werden. Ob Maßnahmen in Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot geraten können, muss jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Sollte ein Projekt vorliegen, ist eine Verträglichkeitsabschätzung, ggfs. auch -prüfung erforderlich.
  
Die Fachverantwortung für das Gebietsmanagement teilen sich die Naturschutz- (für Offenland) und Forstbehörden (für Waldgebiet). In Mischgebieten wurde für organisatorische Fragen jeweils eine Federführung grundsätzlich in Abhängigkeit von den jeweiligen Flächenanteilen vereinbart. Für die Managementplanung in den Natura 2000-Gebieten können die Regierungen als höhere Naturschutzbehörde oder die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als höhere Forstbehörden federführend zuständig sein.

LIFE living Natura 2000 ist ein von der EU gefördertes Kommunikationsprojekt für das Natura 2000 Netzwerk in Bayern. Das Projekt zielt darauf ab, die Bedeutung und Relevanz dieses einzigartigen Schutzgebietsnetzwerks für die Gesellschaft und die Natur aufzuzeigen. Ferner soll es die Kenntnisse um das europäische Naturerbe in Bayern erhöhen und die Akzeptanz in der Gesellschaft steigern. Unter Federführung der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) und in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen werden darüber verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen angeboten.

Die federführende und für die Planung verantwortliche Behörde lädt zuerst zu einer öffentlichen Auftaktveranstaltung ein. Danach erstellt sie einen Managementplan-Entwurf nach einem einheitlichen Gliederungsrahmen. Die Naturschutzbehörden werden dazu in den überwiegenden Fällen auch qualifizierte Planungsbüros hinzuziehen. Der Entwurf wird dann am "Runden Tisch" intensiv diskutiert. Die verantwortliche Behörde erarbeitet unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse einen umsetzungsfähigen Plan, der nach Fertigstellung auch veröffentlicht wird.

Grundsätzlich besteht ein Managementplan aus zwei Teilen: Der Grundlagenteil enthält vor allem Informationen über Vorkommen und Zustand der Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten. Im Maßnahmenteil (Managementplan im engeren Sinne) werden die Erhaltungsziele für die Gebiete konkretisiert und die notwendigen Maßnahmen für den Erhalt des Gebiets beschrieben.

  • § 32 Abs. 5 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
  • § 4 Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete (Bayerische Natura 2000-Verordnung – BayNat2000V)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach

AdresseAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach
Mariusstraße 26
91522 Ansbach
+49 981 8908-0+49 981 8908-0
+49 981 8908-1026+49 981 8908-1026

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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