Dienstleistungen
Hauptbereich
Kriegerwitwen bei Wiederverehelichung, Informationen zur Abfindung
Beschreibung
Geht die Witwe eine neue Ehe ein, so erlischt ihr Versorgungsanspruch mit Ablauf des Monats der Wiederheirat. Anstelle des Versorgungsanspruchs erhält sie eine einmalige Abfindung. Diese beträgt das Fünfzigfache der im Monat der Eheschließung zustehenden Grundrente. Der Versorgungsanspruch lebt wieder auf, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird; infolge der neuen Ehe erworbene Renten- und Unterhaltsansprüche sind auf die wiederaufgelebte Witwenrente anzurechnen.
§ 44 Bundesversorgungsgesetz
Zentrum Bayern Familie und Soziales – VersorgungsamtWeiterführende Links
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Zuständiges Amt
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03
+49 921 605-3903
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}