Dienstleistungen
Hauptbereich
Härtefallregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Informationen
Beschreibung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Zuzahlungen maximal bis zu der vom Einkommen abhängigen Belastungsgrenze zu leisten. Wer diese Grenze erreicht hat, wird für den Rest des Kalenderjahres von allen Zuzahlungen befreit.
Für Zahnersatz gelten besondere Härtefallgrenzen (Belastungsgrenze).
§§ 55, 61, 62 Sozialgesetzbuch V
Gesetzliche KrankenkassenRechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}