Dienstleistungen
Hauptbereich
Heilbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Informationen
Beschreibung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Heilbehandlung im Rahmen der Krankenbehandlung. Dies gilt auch für Landwirte, die nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte versichert sind.
Art und Umfang der Leistungen siehe Krankenbehandlung
Gesetzliche Krankenkassen; Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und GartenbauWeiterführende Links
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Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}